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AGB

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Pension/ Ferienwohnung. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden, die jedoch der Schriftform bedürfen und von beiden Seiten ausdrücklich bestätigt werden müssen. Schriftform liegt auch vor, wenn über E-Mail der Schriftverkehr erfolgt. Der andere Vertragspartner (Gast) muss seinen Namen, Telefonnummer sowie vollständige Anschrift hierzu mitteilen.

Diese AGB sind für jeden Gast in dem Hotel/Ferienwohnung oder im Internetauftritt des Hotels/Ferienwohnung einsehbar. Mit der Buchung der/des Zimmers/Ferienwohnung werden die AGB akzeptiert und sind Bestandteil des Vertrages.



II. Vertragsabschluss

Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, per E-Mail, Brief oder Fax durch eine Reservierung erfolgt und von dem Hotel „Sudenburger Hof“ bestätigt ist. Die Bestätigung durch den "Sudenburger Hof" kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen.

(Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.)

Das Hotel ist berechtigt, die Zimmerbuchung schriftlich anzufordern. Hiernach kommt es zu einer schriftlichen Bestätigung zur Annahme des Vertrages nebst Berücksichtigung dieser AGB durch das Hotel.



III. Leistungen, Preise und Zahlungen

Das Hotel "Sudenburger Hof" ist verpflichtet, das/die vom Gast gebuchte(n) Zimmer/Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Gast hat lediglich Anspruch auf ein Zimmer in der entsprechend gebuchten Kategorie (Einbett-; Zweibettzimmer usw.), nicht jedoch auf ein bestimmtes Zimmer mit Zimmernummer, soweit nicht ausdrücklich zw. den Parteien etwas anderes vereinbart ist.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen den vereinbarten Preis des Hotels mit Zimmerüberlassung (Check-In) zu zahlen. Maßgebend ist grundsätzlich der Preis bei Vertragsabschluss.

Der gesamte Rechnungsbetrag ist in bar oder per Überweisung zu zahlen. Schecks oder Kreditkarten können nicht angenommen werden. Soweit eine Firma die Zahlung für den Gast übernimmt, kann in Ausnahmefällen auch eine Zahlung auf Rechnung erfolgen, soweit spätestens bei Check-In der Nachweis in Form einer Kostenübernahmebescheinigung der entsprechenden Firma vorgelegt wird. Die vereinbarten Preise, welche sich in Euro verstehen, schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der von dem "Sudenburger Hof" allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, auf den zur Vertragserfüllung aktuellen Preis, höchstens jedoch um 10 % des bei Vertragsabschluss vereinbarten Preises, anheben. Die Preise können von dem "Sudenburger Hof" ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen bei der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer wünscht und die Pension dem zustimmt.

Das Zimmer ist sofern nichts Anderes in der Buchungsbestätigung vereinbart ist, in der Zeit von 14:00 – 20:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zu beziehen (Check-In).

Bei einer frühen Anreise bzw. bei dem Aus-Checken kann das Gebäck im Hotel aufbewahrt werden, wobei hierfür keine Haftung übernommen wird.

Eine Mitteilung der Ankunftszeit ist erwünscht.

Für Anreisen (Check-In) nach 20:00 Uhr bitten wir um rechtzeitige Benachrichtigung.

Am vereinbarten Abreisetag sind das/die Zimmer/Ferienwohnung und der/die Zimmerschlüssel spätestens um 11:00 Uhr geräumt dem Hotel zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers/Ferienwohnung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Das Hotel übernimmt keine Verantwortung für liegengelassene oder verlorene Sachen. Gefundene Sachen werden verwahrt und gegen Entgelt nachgesendet. Eine Haftung für diese Sachen durch das Hotel erfolgt nicht.

Das Hotel/Ferienwohnung sind rauchfrei. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt. Im Falle des Nichtbeachtens entstehen für den Gast zusätzliche Kosten für die Reinigung von Gardinen, Polsterstoffen u.s.w.. Die Kosten der Reinigung und des Nichtbenutzen des Zimmers wird dann dem Raucher in Rechnung gestellt.

(Zimmerreinigung und Handtuchwechsel erfolgen ein Mal pro Woche, Änderungen durch Aufpreis möglich.)

Im Falle eines Schlüsselverlustes sind vom Gast pauschal 50,00 Euro zu erstatten.



IV. Stornobedingungen

 

Gültig bei: Stornierung des Zimmers/Ferienwohnung, Nichtanreise oder Abreise während des gebuchten Zeitraumes


Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) zu erfolgen.

Folgende Stornogebühren fallen an:
Bei Storno zwischen dem
  • 14. und 8. Tage vor dem Anreisetag: 40 %,
  • 07. und 3. Tage vor dem Anreisetag: 60 %,
  • innerhalb von 48 Stunden vor der reservierten Buchung fallen 80% des gesamten Rechnungsbetrages an.
  • Bei Nichtstornierung und Nichtanreise fallen 100 % des gesamten Rechnungsbetrages an.

 

Bei einer Stornierung vor dem 14. Tag vor Anreise wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 25,- Euro fällig.

Die Stornobeträge werden um die Beträge gemindert, die durch Weitervermietung des reservierten Zimmers/Ferienwohnung seitens des Hotels erzielt werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel/Ferienwohnung entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Bei einer früheren Abreise im gebuchten Zeitraum, bleibt der gesamte Betrag fällig.

Sofern zwischen dem Hotel „Sudenburger Hof“ und dem Gast ein Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, wobei die Rücktrittsvereinbarung schriftlich bei Vertragsschluss zu erfolgen hat und von dem Hotel/Ferienwohnung ausdrücklich bestätigt werden muss, kann der Gast bis zum vereinbarten Rücktrittszeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels/Ferienwohnung auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) gegenüber dem Hotel ausübt, wobei es auf den Zeitpunkt des Eingangs bei dem Hotel ankommt.

Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.

Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmer-/Ferienwohnungüberlassung hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen.

Bei späterer Anreise und der zwischenzeitlichen Nichtbenutzung des gebuchten Zimmers/Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet die Kosten dafür zu übernehmen.

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Zu gesonderten Zeiträumen, wie an allen Wochenenden in der Hochsaison und bei speziellen Tagen mit Event- und Stadtfestivitäten gelten besondere Stornierungsbedingungen.
Diese werden mit 100% des Übernachtungspreises minus der ersparten Aufwendungen fällig und berechnet.



V. Haftungen

Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel "Sudenburger Hof" für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

Für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar wird der Gast ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht.

Das Hotel haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen, Verlust oder Zerstörung zu versichern.

Eine Haftung des Hotels bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich des Hotels.



VI. Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels: Magdeburg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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