STORNOBEDINGUNGEN
Gültig bei: Stornierung des Zimmers/Ferienwohnung, Nichtanreise oder Abreise während des gebuchten Zeitraumes
Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) zu erfolgen.
Folgende Stornogebühren fallen an:
Bei Storno zwischen dem
• 14. und 8. Tage vor dem Anreisetag: 40 %,
• 07. und 3. Tage vor dem Anreisetag: 60 %,
• innerhalb von 48 Stunden vor der reservierten Buchung fallen 80% des gesamten Rechnungsbetrages an.
• Bei Nichtstornierung und Nichtanreise fallen 100 % des gesamten Rechnungsbetrages an.
Bei einer Stornierung vor dem 14. Tag vor Anreise wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 25,- Euro fällig.
Um Stornokosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.
Durch unsere Zusammenarbeit mit der ERGO Reiseversicherung können wir Ihnen gerne dabei behilflich sein.
Die Stornobeträge werden um die Beträge gemindert, die durch Weitervermietung des reservierten Zimmers/Ferienwohnung seitens des Hotels erzielt werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel/Ferienwohnung entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Bei einer früheren Abreise im gebuchten Zeitraum, bleibt der gesamte Betrag fällig.
Sofern zwischen dem Hotel „Sudenburger Hof“ und dem Gast ein Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, wobei die Rücktrittsvereinbarung schriftlich bei Vertragsschluss zu erfolgen hat und von dem Hotel/Ferienwohnung ausdrücklich bestätigt werden muss, kann der Gast bis zum vereinbarten Rücktrittszeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels/Ferienwohnung auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) gegenüber dem Hotel ausübt, wobei es auf den Zeitpunkt des Eingangs bei dem Hotel ankommt.
Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.
Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmer-/Ferienwohnungüberlassung hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen.
Bei späterer Anreise und der zwischenzeitlichen Nichtbenutzung des gebuchten Zimmers/Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet die Kosten dafür zu übernehmen.
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Zu gesonderten Zeiträumen, wie an allen Wochenenden in der Hochsaison und bei speziellen Tagen mit Event- und Stadtfestivitäten gelten besondere Stornierungsbedingungen.
Diese werden mit 100% des Übernachtungspreises minus der ersparten Aufwendungen fällig und berechnet.